11.02.2017 - 10:46 [ Bundesministerium des Innern ]

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes .. (Videoüberwachungsverbesserungsgesetz)

Dem Absatz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:

„Bei der Videoüberwachung von
1. öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen, wie insbesondere Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren oder Parkplätzen,
oder
2. Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs,

gilt der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort
aufhältigen Personen als ein besonders wichtiges Interesse.“