Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Gesetzes geprüft. (..)
Die Höhe der Zahlungen Deutschlands an den ESM unterliegt nicht der Bewertung durch den Nationalen Normenkontrollrat. (..)
Der Nationale Normenkontrollrat hat insoweit im Rahmen
seines gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das
Regelungsvorhaben.