Mit dem Verhandlungsmandat vom Mai 2010 ging die Europäische Union auf den seitens Georgien wiederholt geäußerten Wunsch ein, diesen Prozess im gegenseitigen Interesse weiter voranzutreiben, mit dem Ziel, ein umfassendes Assoziierungsabkommen, das auch ein Freihandelsabkommen umfassen sollte, abzuschließen.(…)
B. Lösung
Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits durch die Bundesrepublik Deutschland geschaffen werden.