Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das neue Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Demnach muss die Regelung zur Sitzverteilung im Bundestag etwa über sogenannte Überhangsmandate noch vor den Wahlen im Herbst 2013 neu geregelt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das neue Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Demnach muss die Regelung zur Sitzverteilung im Bundestag etwa über sogenannte Überhangsmandate noch vor den Wahlen im Herbst 2013 neu geregelt werden.