Das Bundesschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland gab der Berufung des Landesvorstandes zum Urteil des Landesschiedsgerichtes statt und entschied, Matthias Bahner aus der Piratenpartei Deutschland auszuschließen. Das Schiedsgericht stellt fest: „Wissentlich wahrheitswidrige Angaben bei einer Kandidatenbefragung stellen einen erheblichen Verstoß gegen die Grundsätze der Piratenpartei dar. Sie rechtfertigen, sofern daraus ein schwerer Schaden für die Partei entsteht, einen Parteiausschluss.“ Da das Verfahren Verschlussache ist, wird das Urteil und die Begründung nicht veröffentlicht.