(26. Juni 2001) Erforderlich sei natürlich die Möglichkeit zur ganztägigen Echtzeit-Überwachung, auch die mit einem Call verbundenen Daten sollten in Echtzeit den Strafverfolgern vorliegen. Dazu müssen die Netzbetreiber oder Internetprovider eine oder mehrere Schnittstellen einrichten, um die abgehörte Telekommunikation den Strafverfolgern zuzuleiten. Die Daten müssen in einem „allgemein erhältlichen Format“ übermittelt werden, das einzeln festgelegt werden soll.
Sichergestellt werden müsse auch, dass die Belauschten nicht merken, dass sie abgehört werden. Keine Veränderung dürfe für sie bemerkbar sein.