Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben deshalb Vorschläge für die Konkretisierung der im Energiewirtschaftsgesetz nur allgemein formulierten datenschutzrechtlichen Anforderungen unterbreitet und insbesondere Empfehlungen für eine datenschutzkonforme Technik ausgesprochen. Hierzu haben wir eine Orientierungshilfe für den Einsatz intelligenter Stromzähler (Smart Metering) erarbeitet, damit die zentralen Forderungen des Datenschutzes wie Zweckbindung, Datensparsamkeit und Erforderlichkeit von vornherein berücksichtigt werden können.