Zum Lauschen braucht der Geheimdienst keinen konkreten Tatverdacht, es genügt die Verbindung zu einer bestimmten Vorwahl oder das Aussprechen eines verdächtigen Begriffes. Der BND stützt sich dabei auf das Gesetz zur Verbrechensbekämpfung aus dem Jahr 1994. Die Abhörbefugnisse des Dienstes wurden damals erheblich ausgeweitet.