Auf der Internetseite Kopfbahnhof-21.de
finden Sie zwei Mustereinsprüche, die Sie zu einem Einspruch zusammenfügen, Textpassagen anders anordnen oder eigene Gründe hinzufügen können.
Sie können aber auch einen der beiden Einsprüche unverändert an das Regierungspräsidium senden. Bitte machen Sie einen Einspruch und setzen damit ein Zeichen, dass Stuttgart 21 fragwürdiger ist denn je.
Der Einspruch muss schriftlich erfolgen, unterschrieben sein und per Briefpost oder
Fax 0711/904-12490 zugestellt werden.
Dabei ist der Eingang des Einspruchs beim Regierungspräsidium relevant, nicht der Poststempel.
Die Adresse lautet:
Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur
Postfach 800709
70507 Stuttgart
Ganz wichtig: Nicht nur Stuttgarter, sondern alle Bürger können Einsprüche erheben, da sie betroffen sind; beispielsweise als Nutzer des Stuttgarter Bahnhofs, der Mineralbäder oder der Parkanalgen.