Da in urbanen Gebieten die gesundheitsschädlichen Auswirkungen eines Befalls im Vordergrund stehen, hat die Bekämpfung des EPS in Ortschaften nach dem Biozidrecht zu erfolgen. Nach dem Biozidrecht sind noch keine Biozidprodukte speziell zur Bekämpfung des EPS zugelassen. Es gibt aber Produkte, die aufgrund der derzeit gültigen Übergangsregelung bei der EPS-Bekämpfung aus Gründen des Gesundheitsschutzes eingesetzt werden dürfen.