06.05.2016 - 15:19 [ German Foreign Policy ]

Eine Gemeinschaft des Unrechts

Die von Berlin forcierten Maßnahmen zur Ausgrenzung und zur Internierung von Schutzbedürftigen ruft eine Abwehrfront von bislang beispielloser gesellschaftlicher Breite hervor.

Der Kritik an den Plänen der Bundesregierung hinsichtlich der Maghreb-Länder haben sich nun auch Regierungsberater von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) angeschlossen. In einer aktuellen Stellungnahme aus dem Think-Tank heißt es trocken, „die pauschale Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten von Flüchtlingen“ sei „nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“. Letzteres fordere „ausdrücklich, für eine entsprechende Einstufung neben der Rechtslage auch die Rechtsanwendung zu berücksichtigen“. Diese könne jedoch „nicht beurteilt werden“, wenn sich „keine unabhängigen Beobachter vor Ort“ aufhalten dürften. Genau dies sei aber beispielsweise in Algerien der Fall, das „Organisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch seit Jahren den Zutritt zum Land“ verwehre; „die wenigen lokalen Menschenrechtsgruppen“ könnten nur „unter schwierigen Bedingungen“ arbeiten. Auch Marokko sei zuletzt „restriktiver“ gegen die „lokalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen“ im Land vorgegangen. Die Einstufung der beiden Länder als „sicherer Herkunftsstaat“ verbiete sich in jedem Fall.