Auch nach der Anhörung steht für mich fest, dass dieser verdachtsunabhängige Eingriff in Grundrechte für den es -so übereinstimmend in der Anhörung- nicht einmal eine Erfolgsquote gibt als unverhältnismäßig abzulehnen ist und deshalb die entsprechende Rechtsgrundlage abgeschafft gehört. Ein Gesetz, mit diesem schweren Grundrechtseingriff, welches aber nach fünf Jahren seinen Sinn nicht nachweisen kann, muss als ungeeignet angesehen werden, selbst wenn man -anders als ich- nicht schon von vornherein die Zulässigkeit an der Verhältnismäßigkeit scheitern lassen will. Rechtsanwalt Eisenberg, der als Sachverständiger anwesend war, verwies aus seinen praktischen Erfahrungen als Strafverteidiger darauf hin, dass es weder vorher noch nachher eine Rechtsschutzmöglichkeit gegen eine Funkzellenabfrage und damit einen Grundrechtseingriff gibt. Man erfährt ja eigentlich nicht, dass es eine solche Funkzellenabfrage gegeben hat.