Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet die 5-Prozent-Hürde bei der Wahl des EU-Parlaments (“Europawahlen”) als verfassungswidrig. Es erkennt damit in einem sensationellen Geistesblitz an, daß auch bei Rechtsgültigkeit des gleichen Grundgesetzes Westdeutschland im Jahre 1979 nicht Deutschland im Jahre 2011 und die vollkommen machtlose “parlamentarische Versammlung” der westeuropäischen “Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft” EWG nicht das machtlose Parlament der “Europäischen Union” ist.