Dabei hat sich herausgestellt, dass ich seit 1970 ununterbrochen geheimdienstlich beobachtet und ausgeforscht worden bin. Beobachtet wurde ich als Jurastudent, später als Gerichtsreferendar und seitdem ein ganzes Arbeitsleben lang in allen meinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen.
Wie haben Sie sich daraufhin verhalten, was dagegen unternommen?
Im Anschluss an das erste Dossier von 1996 habe ich alle zwei Jahre beim BfV mein neuestes Sündenregister abgefragt. Fast zehn Jahre lang – bis es mir zu blöd wurde, weil die Überwachung munter weiterging, egal unter welcher Bundesregierung. 2005 entschied ich mich, dagegen zu klagen und so dem Dauerspuk ein Ende zu bereiten. Geklagt hatte ich auf vollständigen Einblick in meine Personenakte sowie auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Langzeitüberwachung.
Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Köln dauerte über fünf Jahre und endete im Februar 2011 mit einem sensationellen Urteil: Meine VS-Überwachung war von Anfang an unverhältnismäßig und grundrechtswidrig. Doch erstaunlicherweise ist dieses Urteil bis heute, nach über dreieinhalb Jahren, nicht rechtskräftig, weil die Bundesregierung die Zulassung der Berufung beantragte, über die das jetzt zuständige Oberverwaltungsgericht Münster (Ende 2014) immer noch nicht entschieden hat.