19.10.2017 - 21:55 [ Informationsstelle Militarisierung e.V. ]

Ein Beispiel für Nato-Kriegspropaganda

Bezüglich der Ächtung von Streubomben heißt es beispielsweise: „Eine extrem nützliche Waffe für den konventionellen Krieg kann von den meisten Nato-Luftwaffen nicht länger legal genutzt werden.“[16] Die Kritik am völkerrechtlichen Vertrag zum Verbot von Streubomben als eine bloße Einschränkung der militärischen Möglichkeiten der Nato ignoriert dabei das eigentlich dahinter stehende Anliegen: das Leid der Zivilbevölkerung aufgrund von mangelnder Zielgenauigkeit, einer Vielzahl an Blindgängern und grausamen Verletzungen zu verringern.