Wie die Hartz IV-Plattform aus Wiesbaden mitteilt, wurde aktuell eine Eilklage gegen den „fehlerhaft ermittelten und zu geringen Regelsatz von 364 Euro beim Sozialgericht eingereicht.“ Mit der Klage soll eine baldige Klarstellung bei Bundesverfassungsgericht erreicht werden. Unterstützt wurde die Klagebegründung durch den Lehrbeauftragten an der Universität Freiburg und langjährigen Dozenten der Deutschen Anwalts- Akademie, Dr. Ulrich Sartorius.