Der EGMR-Beschluss ist nicht rechtskräftigt, jede Partei kann noch die Verweisung an die Große Kammer beantragen, welche die Rechtssache aber nicht zur Entscheidung annehmen muss.
Der EGMR-Beschluss ist nicht rechtskräftigt, jede Partei kann noch die Verweisung an die Große Kammer beantragen, welche die Rechtssache aber nicht zur Entscheidung annehmen muss.