02.11.2013 - 07:24 [ Wikipedia ]

E-Mail-Überwachung: Rechtslage in Deutschland

Nach Telekommunikationsgesetz (TKG) § 110 und Telekommunikations-Überwachungsverordnung müssen seit dem Jahr 2005 alle Betreiber, die Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit anbieten, d. h. in diesem Zusammenhang öffentliche E-Mail-Server betreiben, auf Anordnung eine E-Mail-Überwachung durchführen. Anbieter, die insgesamt mehr als 10.000 (vor 2008: 1.000) Teilnehmer haben, müssen technische und organisatorische Vorkehrungen zur unverzüglichen Einleitung einer Überwachung treffen, sprich „überwachungsbereit“ sein.