Das Berliner Sozialgericht erklärt die Verwendung eines zweieinhalb Jahre alten Mietspiegels zur Berechnung von Kostenobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger für unzulässig
Das Berliner Sozialgericht erklärt die Verwendung eines zweieinhalb Jahre alten Mietspiegels zur Berechnung von Kostenobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger für unzulässig