28.06.2014 - 20:29 [ Bundeswehr-Monitoring ]

Du sollst nicht begehren die Pilze der Bundes­wehr

Bei dem geschilderten Vorfall hatten die Personen in einem Kreisverkehr die falsche Abfahrt gewählt und, als sie dies schließ­lich bemerkten, nicht wenden können. Zudem hätten sie eine „alte Ruine der Sowjet­armee“ bemerkt und diese foto­grafiert. Als der Wach­dienst der Bundes­wehr erschienen sei, hätten die Personen sich weder geweigert, sich auszuweisen, noch, die Bilder von der Kamera zu löschen. Dennoch hätten sie zur 22 km ent­fernten Kaserne folgen müssen. Dort seien sie getrennt worden und hätten bei einbrechender Dunkel­heit und kalten Temperaturen leichtbekleidet und von Bewaffneten bewacht warten müssen, ohne sich auch nur eine Jacke holen zu dürfen.

Schließ­lich sei durch die eintreffende Polizei ein Platzverweis aus­gesprochen worden. Dem Paar drohe ein Ordnungsgeld, es wolle aber seiner­seits wegen „wegen Nötigung und Freiheits­beraubung“ Anzeige erstatten. Der Anwalt des Paares wird wie folgt zitiert: „Da wurden eindeutig die Kompetenzen über­schritten. Hier hat man das nötige Augenmaß verloren, zumal meine Mandanten sich kooperativ gezeigt haben.“