Bei dem geschilderten Vorfall hatten die Personen in einem Kreisverkehr die falsche Abfahrt gewählt und, als sie dies schließlich bemerkten, nicht wenden können. Zudem hätten sie eine „alte Ruine der Sowjetarmee“ bemerkt und diese fotografiert. Als der Wachdienst der Bundeswehr erschienen sei, hätten die Personen sich weder geweigert, sich auszuweisen, noch, die Bilder von der Kamera zu löschen. Dennoch hätten sie zur 22 km entfernten Kaserne folgen müssen. Dort seien sie getrennt worden und hätten bei einbrechender Dunkelheit und kalten Temperaturen leichtbekleidet und von Bewaffneten bewacht warten müssen, ohne sich auch nur eine Jacke holen zu dürfen.
Schließlich sei durch die eintreffende Polizei ein Platzverweis ausgesprochen worden. Dem Paar drohe ein Ordnungsgeld, es wolle aber seinerseits wegen „wegen Nötigung und Freiheitsberaubung“ Anzeige erstatten. Der Anwalt des Paares wird wie folgt zitiert: „Da wurden eindeutig die Kompetenzen überschritten. Hier hat man das nötige Augenmaß verloren, zumal meine Mandanten sich kooperativ gezeigt haben.“