Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Möglichkeit für ein drittes Geschlecht im Geburtenregister verlangt. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) stellt eine Entscheidung für 2018 in Aussicht. Darauf solle der Gesetzgeber nicht warten und Initiative ergreifen, sagte am Donnerstag Volksanwalt Günther Kräuter.