Die sächsischen Landtagsabgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert sehen den Rechtsweg teilweise als erfolglos ausgeschöpft an, weswegen sie sich jetzt an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden. Im Vorfeld hatte das Amtsgericht Dresden in mehreren Fällen die Anordnungen zur Funkzellenabfrage für rechtmäßig erklärt.