Über die Rechtmäßigkeit so einer Funkzellenauswertung lässt sich streiten. Ich habe bereits beschrieben, was für enge Grenzen gelten. Werden diese eingehalten, ist eine Funkzellenauswertung zunächst mal legal. Der eigentliche Skandal ist also, mit welcher offensichtlichen Unverfrorenheit sich die Dresdner Polizei über das Verbot hinweggesetzt hat, die gewonnen Daten auch für andere Ermittlungen einzusetzen. Die Daten tauchten illegal in Akten wegen kleinerer Delikte auf. Dort hätten sie nie hineingeraten dürfen.
Man sieht an diesem Falll gut, wohin es führt, wenn man darauf vertraut, spätestens mit Aushändigung der Ernennungsurkunde wären Beamte immun gegen Gesetzesverstöße. Nein, die bloße Verfügbarkeit der Daten hat sie verführt; kein noch so eindeutiger Paragraf konnte sie abhalten.