Weil Amtsträger der Stadt Dortmund im Wahlkampf vor gut zwei Jahren die kommunale Haushaltslage geschönt haben, muss die Ratswahl in der Ruhrgebietsstadt wiederholt werden. Den Wählern seien vor dem Urnengang am 30. August 2009 „wahlkampfrelevante Informationen“ vorenthalten worden, urteilte am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster.