(04.05.) Dass es mit der Freiwilligkeit bei Massen-DNA-Tests nicht weit her ist, habe ich schon einige Male berichtet. Nun hat das Landgericht Bielefeld zu diesem Komplex eine wichtige Aussage gemacht. Die Weigerung, an einem freiwilligen DNA-Test teilzunehmen, darf nicht zur Grundlage eines Tatverdachts gemacht werden.