Öffentliche Erklärung zu einer neuerlichen Hausdurchsuchung
Anlass: Veröffentlichung auf SPIEGEL Online vom 9.12.2012
Vorgeschichte:
Bekanntlich wurde mein Haus am 27.6.2012 von einer Staatsanwältin und fünf Polizeibeamten in meiner Abwesenheit durchsucht. Grund dafür war, dass bereits am 25.2.2012 im Internet ein von mir stammendes Schreiben veröffentlicht worden war, in dem ich aus angeblich geheimen polizeilichen Unterlagen zitiert haben soll. Es handelt sich hierbei um den Rahmenbefehl Nr. 2 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 20.12.2011 sowie um ein Gefährdungslagebild des Landeskriminalamts BW für den Zeitraum 8.9. – 28.9.2011. Aus den Unterlagen ergibt sich unter anderem, dass die Landespolizeidirektionen offene sowie verdeckte Aufklärung im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 betreiben und das Landeskriminalamt „unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz“ alle drei Wochen ein Gesamtgefährdungslagebild zu Stuttgart 21 erstellt, und zwar „insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlungen und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potentieller Störer sowie gefährdeter Personen und Objekte“. Deswegen wurden und werden beispielsweise Gottesdienste im Schlossgarten beobachtet und als Gefährdung der Sicherheit bewertet.
Die Durchsuchung und die Umstände ihrer Durchführung führten zu erheblichem Medieninteresse und bundesweitem Aufsehen. Beispielsweise berichteten DER SPIEGEL in seiner Ausgabe Nr. 29 vom 16.7.2012, mehrere Fernsehprogramme und zahlreiche Zeitungen. Über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung sowie der Beschlagnahme und Auswertung meiner Computer ist bis heute, also nach mehr als fünf Monaten, nicht entschieden, eben so wenig über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme meiner schriftlichen Unterlagen.[…]