Die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder sollen künftig gemeinsame Dateien mit Diensten in EU-, Nato- und ausnahmsweise auch anderen Partnerländern anlegen dürfen.
Die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder sollen künftig gemeinsame Dateien mit Diensten in EU-, Nato- und ausnahmsweise auch anderen Partnerländern anlegen dürfen.