„Es ist nach einer ersten rechtlichen Prüfung zumindest zweifelhaft, dass die rot-grüne Regierung die Zahlung für die WestLB als eigenfinanzierte Investition verbuchen kann. Bestätigen sich die Zweifel, wäre der Haushalt laut den Vorschriften des Artikels 83 der Landesverfassung verfassungswidrig“, erklärt Robert Stein, Vertreter der Piratenfraktion NRW im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags.
Stein wiederholt in diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund der immer wieder stockenden Verhandlungen mit der Helaba erneut die Kritik der PIRATEN an der mangelhaften Transparenz in Sachen WestLB. „Es ist ein Witz, dass Risiken im Volumen von 230 Millionen Euro bei Derivaten der WestLB einfach übersehen werden.“