Ein hochrangiger Gas-Manager muss einen Bericht der „Welt“ über mutmaßliche Stasi-Verstrickungen dulden. Es bestehe ein „gewichtiges Interesse“ der Öffentlichkeit, entschied der Bundesgerichtshof.
Ein hochrangiger Gas-Manager muss einen Bericht der „Welt“ über mutmaßliche Stasi-Verstrickungen dulden. Es bestehe ein „gewichtiges Interesse“ der Öffentlichkeit, entschied der Bundesgerichtshof.