Nicht nur wurde das Verfahren eingestellt, denn die Polizei ist ja offensichtlich unschuldig gewesen!1!!, sondern jetzt müssen u.a. der Erblindete — wegen Mitschuld, so die Richterin — ein Drittel ihrer Anwaltskosten zahlen.
Nicht nur wurde das Verfahren eingestellt, denn die Polizei ist ja offensichtlich unschuldig gewesen!1!!, sondern jetzt müssen u.a. der Erblindete — wegen Mitschuld, so die Richterin — ein Drittel ihrer Anwaltskosten zahlen.