Eigentlich gilt in einem Rechtsstaat so lange die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen ist. Nicht so im Fall Buttet. Auf ihn wurde eine regelrechte Hetzjagd eröffnet.
Eigentlich gilt in einem Rechtsstaat so lange die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen ist. Nicht so im Fall Buttet. Auf ihn wurde eine regelrechte Hetzjagd eröffnet.