26.02.2012 - 13:40 [ Heise ]

Die Überwachung einer linken Gruppierung durch den Verfassungsschutz und Zweifel am hinreichenden Anfangsverdacht werden erneut vor Gericht verhandelt

„Insbesondere die Logik, dass jemand, dem nichts nachzuweisen ist, sich besonders verdächtig macht, lässt erhebliche Zweifel an der Seriosität der Arbeit des BfV erkennen.“

Zu den überwachten Orten zählte auch ein Berliner Anwaltsbüro, das auch Mandanten aus der linken Szene vertritt. Das BfV rechtfertigte diese Maßnahme damit, dass eine verdächtige Person die Telefonanschlüsse dieses Anwaltsbüros nutzen konnte. „Damit wurden über ein Jahr lang die vertraulichen Gespräche mehrerer Anwälte abgehört“, kritisierte Gerloff.