01.08.2012 - 14:05 [ Bundesbank ]

„Die Spielregeln der Verfassung nicht in Frage stellen“

„Das heißt: Die Mitgliedsländer treffen weiter allein ihre finanzpolitischen Entscheidungen, aber wenn ein Land die Regeln anhaltend verletzt, verliert es seine Haushaltssouveränität, damit dann andere die Maßnahmen durchsetzen, die die Staatsfinanzen wieder ins Lot bringen. Schon dieses Konzept ist ein tiefer Eingriff in die nationale Souveränität. Das bedeutet Änderungen der EU-Verträge und der nationalen Verfassungen. Wenn es dafür keine Mehrheiten gibt, bleibt nur der Weg zurück zu Maastricht.“