02.06.2015 - 03:07 [ Luftpost ]

Die Richter und die Drohnen

Beide Gerichte vertreten die Auffassung, dass Jung nicht klageberechtigt ist. Im Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage, ob Jung überhaupt ein Betroffener ist, der klagen darf. Außerdem ist es umstritten, ob das Grundgesetz es erlaubt, dass Einzelpersonen Völkerrecht einklagen – oder, ob das eben nur Staaten dürfen. Neben dem Artikel 26 stützt Jung sich bei seiner Klage auf den Artikel 25 des Grundgesetzes. Dort heißt es, dass die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts Bundesrecht sind. Der Kaiserslauterer argumentiert, dass hierzu das Gewaltverbot der UN-Charta gehöre. Die Drohneneinsätze verstoßen aus Jungs Sicht dagegen, weil dabei nicht nur Kombattanten, also militärische Streitkräfte, im Sinne des Kriegsvölkerrechts getötet werden können, sondern auch Zivilisten. Das verstoße gegen das Völker- und somit auch gegen Bundesrecht. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster lässt Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.