(28.2.2013) Die deutsche Gesetzgebung zwingt mich als Betreiber von Radio Utopie ein Gewerbe anzumelden wenn ich Werbung auf meine Seiten setze. Ergo bin ich, und damit ganz Radio Utopie, ein „gewerblicher Anbieter“. Der Passus „entsprechend aufbereitet“ ermöglicht es zudem jeder Anwaltskanzlei uns allein deshalb zu verklagen, weil wir nicht automatisiert arbeiten, sondern die Textauszüge von Artikeln per Hand auswählen. Zudem bedeutet „einzelne Wörter“ nicht Überschriften.
Die Regelung betrifft alle Veröffentlichungen die ein Jahr oder weniger zurückliegen. Dazu kommt die überhaupt nicht thematisierte, gefährliche Dreistigkeit des Staates in diesem Gesetz zu definieren, was ein Presseerzeugnis überhaupt ist. („bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen“).