Nach der Reglementierung der Pflanzen, die als Nahrungsmittel zum Verzehr oder für Heilmittel eingesetzt werden, geht es nun mit neuen Gesetzentwürfen den nichtessbaren Blumen, Stauden und Ziergehölzen an den Kragen. Diese Pflanzen und ihre Samen sollen nun auch nur noch nach vorgeschrieben amtlichen Zertifikaten nach E.U.-Norm mit detaillierter wissenschaftlichen Beschreibung angeboten werden. Dazu gehört die Länge der Haare auf den Stilen und andere Erkennungsmerkmale. Bei Nichteinhaltung drohen den Verkäufern saftige Geldstrafen.