Das Land habe damals „einen weiteren Beitrag zur Lösung der deutschen Frage im Geiste der Demokratie und des Friedens“ leisten wollen, zitierte Demmer aus einer Erklärung, die Warschau am 24. August 1953 gegenüber der DDR abgegeben hatte; damit sei die Reparationsfrage rechtlich und politisch abschließend geregelt.