(11.11.2015) Und so titelt “Die Welt” in einem großen Leitartikel vom 09.11.2015: Herbst der Kanzlerin – Geschichte eines Staatsversagens:
“Darf man in so emotionalen Zeiten an geltendes Recht erinnern? Empörte Spitzenbeamte aus den Sicherheitsbehörden tun es. Im Spätsommer 2015 zirkuliert im Innenministerium ein Papier, in dem auf die geltende Rechtslage in vier Punkten gepocht wird. Gleich im ersten Satz wird auf Paragraf 18, Abs. 2, Nr. 1 des geltenden Asylverfahrensgesetzes hingewiesen: Einem Asylsuchenden, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, ist die Einreise zu verweigern. Und weiter: Die deutschen Grenzbehörden seien verpflichtet, unberechtigte Personen zurückzuweisen. Entgegenstehende Weisungen seien rechtswidrig und strafbar.
Macht sich also die Kanzlerin, indem sie das Recht außer Kraft setzt, strafbar? Kann eine Bundeskanzlerin, die den Eid auf das Grundgesetz geschworen hat, einfach sagen, nö, das machen wir jetzt mal anders?”
… Nein das kann sie nicht!