„Wir brauchen keine anlasslose und pauschale Speicherung von Telefon- und Internetverbindungen aller Bundesbürger „auf Halde“. Deshalb arbeitet das Bundesjustizministerium an einer anlassbezogenen Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten. Bei den Providern sollen Verkehrsdaten für Zwecke der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr vorübergehend gesichert werden können. Durch eine Anordnung wird das Löschen der Verbindungsdaten verhindert. Mit Beschluss eines Richters darf dann auf die eingefrorenen Daten zugegriffen werden.“