Die bayerische Staatsregierung will mit einem neuen Antiterrorpaket unter anderem die zeitliche Begrenzung der Präventivhaft für sogenannte Gefährder aufheben. Ist das mit dem Grundgesetz vereinbar?
Das ist mit dem Grundgesetz mit Sicherheit nicht vereinbar. Insbesondere aber auch nicht mit Artikel 5 der europäischen Menschenrechtskonvention, die abschließend festlegt, nach welchen Kriterien Menschen inhaftiert werden können.