Die Datenschutzbeauftragten dürfen jetzt keine Fragen mehr zu Dingen stellen, von denen die Bundesregierung glaubt, sie fielen in ihre „exekutive Eigenverantwortung“. Damit sind in erster Linie die Geheimdienste gemeint.
Die Datenschutzbeauftragten dürfen jetzt keine Fragen mehr zu Dingen stellen, von denen die Bundesregierung glaubt, sie fielen in ihre „exekutive Eigenverantwortung“. Damit sind in erster Linie die Geheimdienste gemeint.