Die Hartz-IV-Reform mit neuberechneten Regelsätzen und einem Bildungspaket für bedürftige Kinder erfüllt nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der DGB stützt seine Ansicht auf zwei im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung erstellten Gutachten.