Hinweis: in diesem Artikel wird vieles von anderen Internetseiten verwendet; es wurde bei der Recherche deutlich, nicht allzu offen dieses Thema zu diskutieren, es sei „gefährlich“.
„Man teilt das Recht ein in die beiden großen Rechtsgebiete Privatrecht und Öffentliches Recht. Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehung der Bürger untereinander. Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des einzelnen zur öffentlichen Gewalt….