Der Deutsche Richterbund wurde am 1. Januar 1909 als Zusammenschluss mehrerer Ländervereinigungen gegründet. Die damals noch beamteten Richter setzten sich für die Gewährung voller sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ein. Am 25. Mai 1933 trat der Deutsche Richterbund, der die Beseitigung der Weimarer Republik keinesfalls ablehnend betrachtete, geschlossen in den Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) ein, innerhalb dessen er zunächst bestehen blieb, bis er sich zum Jahresende endgültig auflöste. Erst im Oktober 1949 kam es zur Neugründung auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik. Nach Vollendung der deutschen Einheit traten auch Vereinigungen von Richtern und Staatsanwälten aus den ostdeutschen Bundesländern bei.