Rechtliche Grundlage: Die Bundesregierung will offensichtlich kein weiteres Mandat des UN-Sicherheitsrats abwarten, sondern stützt sich auf die von Frankreich in den vergangenen Tagen eingebrachte und vom UN-Sicherheitsrat beschlossene Resolution nach den Terroranschlägen von Paris, die allerdings keine robuste Einsatzermächtigung nach Kapitel VII der UN-Charta enthält. Diese Resolution zusammen mit dem Selbstverteidigungsrecht in Artikel 51 der UN-Charta und der von Frankreich angerufenen Beistandsklausel in Artikel 42,7 des EU-Vertrags soll die rechtliche Grundlage für das deutsche Mandat bilden.