Wir haben am Montag dieser Woche ein Berichterstattergespräch über zwei Stunden mit den Wissenschaftlern gehabt, die die Evaluation durchgeführt haben, und mit ihnen diskutiert . Sie haben bestätigt, dass die eben angesprochenen Fragen bei einer grundrechtlichen Auswertung eigentlich hätten geprüft werden müssen. Doch dafür hatten sie weder die Zeit noch den Auftrag. Den inhaltlichen und zeitlichen Rahmen für die Evaluierung hat das Bundesinnenministerium so eng angesetzt, dass eine wirklich sorgfältige Prüfung des Themas verhindert wurde.