Kinder mit einer deutsch-EU- oder deutsch-schweizerischen Doppelstaatsangehörigkeit sind künftig generell von der Optionspflicht ausgenommen. Für alle anderen – das zielt vorwiegend auf deutsche Kinder türkischer Eltern – gilt weiter die Optionspflicht. Sie bleiben Deutsche unter Vorbehalt. Das ist inakzeptabel und verfassungsrechtlich unhaltbar und zeigt, dass man kein Interesse an einem fortschrittlichen Staatsbürgerschaftsrecht hat.