Namensänderungen seien aus wichtigem Grund zwar möglich. Dass ein Name fremdsprachigen Ursprungs sei oder nicht deutsch klinge, reiche jedoch nicht aus, heißt es in der jetzt bekanntgewordenen Urteilsbegründung.
Namensänderungen seien aus wichtigem Grund zwar möglich. Dass ein Name fremdsprachigen Ursprungs sei oder nicht deutsch klinge, reiche jedoch nicht aus, heißt es in der jetzt bekanntgewordenen Urteilsbegründung.