Bei alledem weist die Kommission darauf hin, dass nicht nur gesellschaftliche Entwicklungen, sondern auch fehlende staatliche Maßnahmen Diskriminierung und Gewalt begünstigen. So hat die ECRI die Bundesregierung bereits mehrfach aufgefordert, das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention zu unterzeichnen – vergeblich: Berlin verweigert sich der Forderung konsequent. Stattdessen nutzt die Bundesregierung ähnliche Vorwürfe, um massiven Druck auf fremde Staaten auszuüben, freilich nur dann, wenn sie – wie etwa Russland – deutschen Politikvorstellungen nicht entsprechen. Dass dieselben Vorwürfe gegen verbündete Länder auch dann nicht erhoben werden, wenn sie – wie etwa Saudi-Arabien – sogar die grundlegendsten Menschenrechte mit Füßen treten, komplettiert das Bild der deutschen Doppelmoral.