Im Prozess geht es „nur“ um die persönliche Schuld der beiden Angeklagten. Da sie den Einsatz weder insgesamt geplant haben noch oben in der Befehlskette standen, kann ihnen nicht vorgeworfen werden, was Vorgesetzte und möglicherweise Politiker zu verantworten haben, sofern sie nicht persönlich an rechtswidrigen Handlungen beteiligt waren oder diese hätten verhindern müssen. Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft den Prozessstoff mit ihrer Anklage auf die Spitze des Eisbergs beschränkt, nämlich nur auf Wasserstöße der Wasserwerfer, die Menschen am Kopf getroffen haben. Alle übrigen Einsätze von Wasserwerfern, Pfefferspray, Schlagstöcken, körperlicher Gewalt von Polizeibeamten und die unterbliebene Verständigung der Rettungsdienste sind nicht angeklagt.